Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Rolf Lang erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Rolf Lang hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder,  Stills, Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).

 Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Rolf Lang  als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch Rolf Lang ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen. 
 
Rechnungen sind mit Leistungserbringung sofort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Elektronischen Daten Eigentum von Rolf Lang. Eine Übergabe kann erst verlangt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt wurde. Bei Sonderanfragen wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des Auftragswertes 4 Wochen vor dem Auftragsdatum fällig.
 
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung  gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
 
Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Rolf Lang mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Rolf Lang behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.